Trennung mit Haustieren

Ein Scheidungstier leidet! Achtet im Trennungsfall auf das Tierwohl!

Der Schicksalsschlag Trennung trifft nicht nur uns Menschen besonders hart, sondern auch unsere Haustiere

Hund abzugeben?
Das Ende einer Beziehung – ein tragisches Ereignis. Der Herzschmerz lässt sich mit keinen Medikamenten der Welt kurieren und wirft uns aus der Spur. Als wäre das nicht schon genug, betrifft die Trennung häufig nicht ausschließlich uns Menschen. Während der Hausstand vermeintlich schnell aufgeteilt ist und wir für ein „Ende mit Schrecken“ auf ein paar materielle Güter verzichten können, ist spätestens das Haustier Anlass für eine längere Auseinandersetzung.

Der Zank ums Tier

Unsere Lieblingstiere sind sensible Wesen. Schnell merken sie, wenn etwas zu Hause nicht in Ordnung ist. Es wird laut, Streicheleinheiten bleiben aus und die Emotionen spielen verrückt. In dieser zermürbenden Phase können Hunde und Katzen nicht nachvollziehen, was vor sich geht. Es wird nur klar: Hier stimmt etwas nicht! Dein verstörtes Tier sucht nun geschützte Orte auf und versteckt sich vor dem „Donnerwetter“. Selbst, wenn mal ein Streit nicht gleich zur Trennung führt, darfst du deinen Liebling nie vergessen. Gib ihm die Chance den Raum zu verlassen und versuche deinem Tier zuliebe die Lautstärke zu dämpfen. Hat sich die Situation beruhigt, kannst du ihm gerne zu verstehen geben, dass es nichts falsch gemacht hat.

Sitzt der Unmut tief und die Beziehung kann nicht aufrecht erhalten werden, darf dein Haustier nie zwischen die Fronten geraten.

Trennung mit Tier

Es ist immer klüger, eine außergerichtliche Vereinbarung zu finden. Wer in Trennung lebt, sollte sich also stets die Frage stellen: Wie steht es um das Wohl meines Lieblingstiers? Auch wenn es schwer fällt – hier haben Egoismus und falscher Stolz nichts verloren. Schließlich geht es um ein Lebewesen. Folgende Fragen können euch als Leitfaden dienen:

Wer hat mehr Zeit, sich um den Vierbeiner zu kümmern?

Abends in die Disco, geplante Auslandsaufenthalte und vor allem lange Arbeitszeiten – all das spricht nicht gerade für die Anschaffung eines Haustieres, geschweige denn im Streitfall darum zu buhlen. Immer mehr Arbeitgeber erlauben aber auch (vorrangig bei Hunden) das Tier mit ins Büro zu nehmen. Das ist perfekt für die Fellnase, denn so hat sie ihre Bezugsperson ständig um sich. Ebenso kann unter Umständen eine selbstständige Tätigkeit eine dauerhafte Betreuung begünstigen. Überlegt euch vernünftig, wie euer Alltag nach der Trennung aussehen wird. Du hast keinen Plan? Sollte dein Ex-Partner auf Dauer das verlässlichere Zuhause bieten, musst du dich vielleicht schweren Herzens von dem Lieblingstier verabschieden.

Welcher Ex-Partner bietet mehr Platz für den Liebling bzw. hat vielleicht sogar einen Garten?

Ein Garten und viel Auslauf sind für Haustiere ideal. Katzen fühlen sich in ihrem eigenen Revier wohl und Hunde lieben das Toben im Garten. Eine Stadtwohnung bietet hier meist nicht genug Platz. Sollte kein Park in der näheren Umgebung sein, fehlt zudem die erlebbare Natur. Bedenke auch, dass es eigentlich keinen wirklichen „Stadthund“ gibt. Zunächst scheinen kleinere Rassen für die Wohnung in der Stadt besser geeignet zu sein. Aber die Größe wird ihnen spätestens beim Gassigehen zum Verhängnis, denn die Auspuffanlagen befinden sich bei ihnen direkt auf Schnauzenhöhe.

Wer hat sich bisher hauptsächlich um das Tier gekümmert?

In einer Partnerschaft ist in der Regel einer der Partner mehr Stunden am Tag daheim. Der andere kann sich dadurch natürlich nicht ebenbürtig um das Lieblingstier kümmern. Das liegt nur selten an der fehlenden Liebe zum Tier. Meist sind Arbeitszeiten, bestimmte Gewohnheiten oder das soziale Umfeld ausschlaggebend. Der Partner, der nun mehr Zeit mit dem Vierbeiner verbringt, wird dadurch zwangsläufig zur tragenden Bezugsperson. Es ist die Person, die meist füttert, streichelt und mit dem Hund den Spaziergang antritt. Bei einer Trennung müsst ihr das beachten. Auch wenn eine Umgewöhnung durchaus umgesetzt werden kann, bedeutet es doch auch Stress für das Tier. Kommen jetzt noch andere Faktoren wie Umzug und Umgebungswechsel hinzu, könnt ihr euren Liebling durchaus überfordern.

Von welchem Ex-Partner besteht eine emotionalere Bindung?

In einem gemeinsamen Haushalt kümmern sich die Partner zwar zusammen um das Haustier, die emotionale Bindung von Tier und Mensch kann jedoch variieren. Vielleicht hast du das Tier aus dem Tierheim geholt, hast mit ihm eine Krankheit überstanden, oder eine andere Form des Zusammenschweißens erlebt.

Natürlich geht es vorrangig um das Haustier. Doch wenn für einen Partner die Trennung vom Vierbeiner weniger schlimm ist, muss auch das mit in die Überlegung einfließen. Sind Kinder mit im Spiel, empfiehlt sich zudem, ihnen das Tier zu vermachen – selbst wenn der Ex-Partner für die Tierhaltung geeigneter wäre. Kinder bauen meist eine sehr enge emotionale Bindung zu Tieren auf. In einigen Ländern wird daher auch gerichtlich so entschieden. Hier steht das Kindswohl über dem Tierwohl.

Wer bleibt in der für das Tier gewohnten Umgebung?

Bei Hunden ist die Frage nach der Bezugsperson sicher ausschlaggebender. Aber Katzen haben je nach Charakter größere Schwierigkeiten, sich in einer neuen Umgebung zurechtzufinden. Vermeide unnötigen Stress und lass das Tier in seiner gewohnten Gegend.

Ist die finanzielle Versorgung geklärt?

Das liebe Geld spielt bei einer Trennung häufig eine große Rolle. Der gesamte Hausrat wird aufgeteilt und bei Wertgegenständen abgewogen. Selbst Haustieren wird im Zweifel ein gewisser finanzieller Gegenwert attestiert. Während Miete, Auto und Verträge schon in zukünftige Finanzierungsüberlegungen einfließen, vergessen viele Ex-Partner, dass auch ein Haustier Folgekosten verursacht. Achtet darauf, dass ihr genug Reserven besitzt, dass auch einmal höhere Tierarztkosten gestemmt werden können. Dein Lieblingstier darf nicht unter dem getrennten Konto leiden.

Trennung vor Gericht

Deutschland

Nach § 1361a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) zählen Haustiere, die in der Partnerschaft angeschafft wurden, zum gemeinsamen Hausrat. Die liebgewonnenen Vierbeiner landen folglich zusammen mit dem Auto, der Waschmaschine und der antiken Standuhr im Topf der beidseitig erworbenen Gegenstände. Anders als bei Kindern, wird vor Gericht nicht nach dem Wohl des Tieres entschieden. Verzichtet ein Partner auf das Haustier, kann ein Ausgleich durch Sachleistungen erfolgen. Auch wenn es hart klingt, muss der Richter nun im Prozess abwägen, ob beispielsweise ein Mobiliar dem Tauschwert des Tieres entspricht. Bei mehreren Haustieren ist auch eine Trennung der Tiere nicht ungewöhnlich. Mit anderen Worten: Die Bindung der Vierbeiner zueinander wird wiederum nicht berücksichtigt. Wer also sein Tier liebt und sich in der Lage sieht, noch vernünftig mit seinem Ex-Partner zu sprechen, sollte unbedingt außergerichtlich zu einer Einigung gelangen. Auch wenn Einzelurteile belegen, dass schrittweise ein Umdenken in der juristischen Handhabe stattfindet und das Tierwohl an Bedeutung gewinnt.

Österreich

In Österreich gilt das Prinzip der Gütertrennung und ebenso wie in Deutschland fällt das Haustier unter die so genannten sachenrechtlichen Regeln. D.h. wer das Tier mit in die Beziehung einbringt, darf es behalten. Hat sich das entzweite Paar erst in der Beziehung für einen Vierbeiner entschieden, muss abgewogen werden. Vor Gericht spielt zudem das Tierwohl eine entscheidende Rolle. Im Einzelfall hebt es sogar die strengen sachenrechtlichen Vorschriften auf. Der Richter entscheidet also danach, bei welchem Ex-Partner das Tier die bessere Fürsorge und die besseren Haltungsbedingungen erfährt. Ein gesetzliches Kontaktrecht kann jedoch nicht erwirkt werden.

Schweiz

Man sagt: Scheiden tut weh – jedoch nicht so sehr in der Schweiz. Das besondere hier ist der Anspruch auf Entschädigung und gegebenenfalls ein Besuchsrecht. Zudem können – nun ja, zumindest für eine Partei vorteilhafte – Unterhaltszahlungen z.B. für Futter, Tierarzt oder sogar den Tiertrainer vereinbart werden. In der Schweiz steht das Interesse des Tiers im Vordergrund. Bringt ein Partner bereits ein Haustier in die Beziehung ein, wird darum nicht gestritten. Es bleibt beim ursprünglichen Halter. Ist der Vierbeiner eine gemeinsame Anschaffung, muss der Eheschutzrichter abwägen. Er wird sich für den Ex-Partner entscheiden, der aus Tierperspektive zeitlich, organisa­torisch wie finanziell die bessere Unterbringung bietet.

Wenn das Tier zwischen die Fronten gerät

Letzter Ausweg: Tierheim

Es kommt durchaus vor, dass nicht darum gestritten wird, wer die Fellnase oder den Stubentiger behalten darf, sondern wer das Haustier übernehmen muss. Erschreckend, aber der scheinbar neugewonnenen Freiheit soll häufig auch ein Vierbeiner nicht im Wege stehen. Somit führt eine Trennung nicht in seltenen Fällen dazu, dass der Vierbeiner schlussendlich im Tierheim landet. Besonders junge Paare schaffen sich manchmal leider etwas überstürzt ein gemeinsames Tier an. Da der Gedanke einer Trennung fern liegt, sind die frisch Entliebten am Ende der Beziehung mit dem Haustier überfordert. Auch der Fall, dass bereits ein neuer Partner existiert und dem Haustier nichts abgewinnen kann, bedeutet in der Regel nichts Gutes für das einst so innig geliebte Tier. Daher landen immer wieder „Scheidungstiere“ im Tierheim. Macht euch am besten im Vorfeld Gedanken über den Verbleib eures Lieblingstiers nach einer Trennung. Ist keiner von euch bereit, die Verantwortung allein zu tragen? Dann überlegt euch noch einmal, ob ihr wirklich ein Tier bei euch aufnehmen wollt.

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