Reisen in ein gelistetes Drittland

Für Länder wie Schweiz oder Norwegen gelten ähnliche Regeln wie in der EU: Mikrochip, Tollwutimpfung, Heimtierausweis, schriftliche Erklärung zur Nicht-Verkaufsabsicht. Vorschriften vorab beim Reiseziel prüfen.

Gelistete Drittländer (Anhang II, Teil 1)

Die Durchführungsverordnung 577/2013 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 28.06.2013 enthält in Anhang II, Teil 1 folgende Länder:

  • Andorra
  • Färöer
  • Gibraltar
  • Grönland
  • Island
  • Liechtenstein
  • Monaco
  • Norwegen
  • San Marino
  • Schweiz
  • Vatikanstadt

Hier entspricht der Tollwutstatus dem der EU. Bei Wiedereinreise aus diesen Staaten nach Deutschland (Rückreise) gelten daher die EU-Bestimmungen (Heimtierpass, Kennzeichnung, Tollwutimpfung, alternativ eine vom Amtstierarzt ausgefüllte Veterinärbescheinigung).

Bei Einreise in diese Staaten gelten noch länderspezifische Bedingungen, die ausgewählt angeführt werden:

Gelistete Drittländer (Anhang II, Teil 2)

In Anhang II, Teil 2 werden Drittländer gelistet, die einen den EU-Mitgliedsländern vergleichbaren Status hinsichtlich der Tollwutsituation zeigen. Diese Länder müssen einen Nachweis über ihren Tollwutstatus erbringen und Anforderungen erfüllen, die in Artikel 13 der Verordnung 576/2013 beschrieben sind. Die Länderliste wird ständig aktualisiert, die folgenden Länder sind derzeit
aufgeführt:

  • Antigua und Barbuda
  • Argentinien
  • Aruba
  • Ascension
  • Australien
  • Bahrain
  • Barbados
  • Bermuda
  • Bonaire, St. Eustatius und Saba (die Karibischen Niederlande)
  • Bosnien und Herzegowina
  • Britische Jungferninseln
  • Chile
  • Curacao
  • Falklandinseln
  • Fidschi
  • Französisch-Polynesien
  • Großbritannien und Nordirland
  • Hongkong
  • Jamaika
  • Japan
  • Kaimaninseln
  • Kanada
  • Malaysia
  • Mauritius
  • Mayotte
  • Mexiko
  • Montserrat
  • Neukaledonien
  • Neuseeland
  • Singapur
  • St. Helena
  • St. Kitts und Nevis
  • St. Lucia
  • St. Martin
  • St. Pierre und Miquelon
  • St. Vincent und die Grenadinen
  • Taiwan
  • Trinidad und Tobago
  • Vanuatu
  • Vereinigte Arabische Emirate
  • Vereinigte Staaten von Amerika
  • Wallis und Futuna

Quelle: Durchführungsverordnung (EU) Nr. 577 / 2013 vom 28. Juni 2013

Wer in diese Länder reist, sollte die Einreisebestimmungen bei Anreise berücksichtigen (einige Länder sind nachfolgend aufgeführt, ansonsten geben auch hier Botschaften / Konsulate Auskunft). Wer aus diesen Ländern Tiere einführt, benötigt eine Veterinärbescheinigung (zu finden unter http://www.bmel.de), ansonsten gelten die in den EU-Bestimmungen festgelegten Regeln:

Du möchtest mit Deinem Haustier in ein EU-Land oder in ein nicht-gelistetes Drittland reisen? Alle Informationen findest Du hier:

Wie bist Du mit Deinem Haustier auf Reisen unterwegs? Finde hier wertvolle Tipps für die verschiedenen Verkehrsmittel:

Quellen

Alle Angaben wurden anhand der Angaben von Botschaften/Konsulaten sowie der neuen EU-Gesetzgebung überarbeitet und sorgfältig zusammengestellt. Für ihre Richtigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden – trotz EU-Bestimmungen kann es zu unterschiedlichen Auslegungen der Länder kommen. Es empfiehlt sich, rechtzeitig vor Antreten der Reise beim zuständigen Konsulat/der zuständigen Botschaft nachzufragen und sich Auskünfte schriftlich bestätigen zu lassen. Wir können nicht alle Länder aufführen, bitte erfragen Sie Vorschriften der hier nicht aufgeführten Länder bei den jeweils zuständigen Konsulaten.

www.auswaertiges-amt.de – gibt Auskunft zu Botschafts- / Konsulatsadressen
www.bmel.de – Reisen mit Haustieren innerhalb der EU sowie aus Drittländern in die EU, Adressen zuständiger Veterinärbehörden.

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