Für alle Länder, die nicht in den Anhängen der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 577/2013 aufgeführt werden, gelten besondere Anforderungen. Eine Einreise mit dem Tier in eines dieser Länder ist dabei meist nicht aufwändig, die Wiedereinreise nach Deutschland ist aber erschwert. Neben Chip / Tätowierung, nachgewiesener und gültiger Tollwutimpfung, die in dem EU-Pass oder einer Veterinärbescheinigung dokumentiert ist, ist auch ein Bluttest (Tollwutantikörpertest) in einem zugelassenen EU-Labor erforderlich (Blutentnahme frühestens 30 Tage nach Impfung).
Für die erstmalige Einreise in die EU aus einem nicht-gelisteten Drittland gilt:
Vom Zeitpunkt der Blutentnahme bis zur Einreise nach Deutschland ist eine Wartezeit von mindestens 3 Monaten einzuhalten. Für Jungtiere ergibt sich dadurch eine frühestmögliche Einreise mit 7 Monaten. Zudem ist als Begleitpapier ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis vorzulegen, welches die Gesundheit des betreffenden Tieres bescheinigt.
Ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis ist auch bei Haustieren aus der EU vorzulegen wenn:
- das Tier in dem nicht gelisteten Drittland nachgeimpft wird,
- die Tollwuttiter-Untersuchung dort stattfindet
- oder ein Tierarzt, der nicht von der EU bevollmächtigt ist Eintragungen in den Heimtierausweis zu tätigen, dort Eintragung macht,
dann benötigen die Tiere zu dem Heimtierausweis zusätzlich noch ein von einem Amtstierarzt ausgefülltes Gesundheitszeugnis.
Nähere Informationen unter www.zoll.de oder www.kblv.bayern.de
Da dies für Urlaubsländer wie Ägypten, Türkei, Marokko, Thailand, Tunesien und viele andere wie Russland oder Belarus gilt, sollten Sie auch keine Fund-, Hotel- oder Strandtiere mitnehmen!
Die 3-Monats-Frist vor der Einreise gilt nicht für die Wiedereinfuhr von Heimtieren aus einem nicht gelisteten Drittland in die EU, wenn bei diesen Tieren vor der Ausreise aus der EU eine Blutuntersuchung mit positivem Ergebnis durchgeführt wurde und dies im Heimtierausweis dokumentiert ist. Bitte beachten Sie auch, dass nicht mehr als fünf Tiere mitgeführt werden dürfen. Anderenfalls gelten auch für Privattiere die Handelsbedingungen der EU.
Künftig ist eine Einreise aus nicht gelisteten Drittländern nur noch über bestimmte Einreiseorte möglich, an denen die zuständigen Behörden Kontrollen durchführen sollen. Die Einreisorte sind von den Mitgliedstaaten aufzulisten und auf dem neuesten Stand zu halten. Ausnahmen gelten hier für registrierte Militär- oder Such- und Rettungshunde mit Genehmigung.
Nicht gelistete Länder – auszugsweise:
Serbien
Das Tier benötigt einen Impfpass, ausgestellt von einem authorisierten Tierarzt, in dem bescheinigt wird, dass
a) die Tiere mit einem Mikrochip nach ISO Standard 11784 und 11785 oder mit einer sichtbaren Tätowiernummer versehen sind.
b) die Tiere, die älter als 3 Monate sind, gegen Tollwut geimpft worden sind und dass im Falle einer Erstimpfung mindestens 21 Tage vergangen sind. Die Impfung und Auffrischungsimpfung sollen gemäß der Empfehlung des Impfstoff-Herstellers durchgeführt werden.
Tiere, die jünger als 3 Monate sind und gegen Tollwut noch nicht geimpft wurden, können eingeführt werden, wenn:
a) man aufgrund der vorgelegten Dokumentation feststellen könnte, dass die Tiere von Geburt an ihren Wohnsitz nicht gewechselt haben und nicht im Kontakt mit wilden Tieren waren, die mit Tollwut angesteckt sein könnten.
b) sie mit ihrer Mutter eingeführt werden, von der sie noch abhängig sind.
Wichtig für die Rückkehr nach Deutschland: Vor der Ausreise aus Deutschland muss ein Bluttest (Tollwutantikörpertest) in einem zugelassenen EU-Labor mit positivem Ergebnis durchgeführt werden (Blutentnahme frühestens 30 Tage nach Impfung). Das positive Ergebnis muss im Heimtierausweis dokumentiert werden.
Türkei
Informationen unter: https://www.konsolosluk.gov.tr
Wichtig für die Rückkehr nach Deutschland: Vor der Ausreise aus Deutschland muss ein Bluttest (Tollwutantikörpertest) in einem zugelassenen EU-Labor mit positivem Ergebnis durchgeführt werden (Blutentnahme frühestens 30 Tage nach Impfung). Das positive Ergebnis muss im Heimtierausweis dokumentiert werden.
Du möchtest mit Deinem Haustier in ein EU-Land oder in ein gelistetes Drittland reisen? Alle Informationen findest Du hier:
Wie bist Du mit Deinem Haustier auf Reisen unterwegs? Finde hier wertvolle Tipps für die verschiedenen Verkehrsmittel:
Quellen
Alle Angaben wurden anhand der Angaben von Botschaften/Konsulaten sowie der neuen EU-Gesetzgebung überarbeitet und sorgfältig zusammengestellt. Für ihre Richtigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden – trotz EU-Bestimmungen kann es zu unterschiedlichen Auslegungen der Länder kommen. Es empfiehlt sich, rechtzeitig vor Antreten der Reise beim zuständigen Konsulat/der zuständigen Botschaft nachzufragen und sich Auskünfte schriftlich bestätigen zu lassen. Wir können nicht alle Länder aufführen, bitte erfragen Sie Vorschriften der hier nicht aufgeführten Länder bei den jeweils zuständigen Konsulaten.
www.auswaertiges-amt.de – gibt Auskunft zu Botschafts- / Konsulatsadressen
www.bmel.de – Reisen mit Haustieren innerhalb der EU sowie aus Drittländern in die EU, Adressen zuständiger Veterinärbehörden.
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