Reisen mit der Bahn

Kleine Tiere reisen kostenlos in Boxen; größere Hunde benötigen meist ein Kinderticket. Leine und Maulkorb sind häufig Pflicht. Vorschriften variieren je nach Bahnunternehmen und Zielort.

Neben den allgemein gültigen Hinweisen, die bei Flug- und Autoreise vermerkt wurden, sind im folgenden Abschnitt noch einige Informationen aufgeführt, die Sie auch unter www.bahn.de finden. Bitte erkundigen Sie sich auch hier frühzeitig über die Besonderheiten, wie zum Beispiel Umsteigebahnhöfe, Anschlusszeiten etc. der von Ihnen geplanten Strecke.

Hinweise für die Mitnahme von Hunden

  • Die Mitnahme von kleinen Hunden (bis zur Größe einer Hauskatze) im Transportbehälter ist unentgeltlich.
  • Größere Hunde zahlen den halben Fahrpreis, müssen angeleint sein und einen geeigneten Maulkorb tragen
  • Blindenführhunde und Begleithunde eines schwerbehinderten Menschen sind vom Maulkorbzwang ausgenommen.
  • Bei den Länder-Tickets und dem Schönes-Wochenende-Ticket sind entgeltpflichtige Hunde als Person/Erwachsener zu berücksichtigen.
  • Für Hunde können keine Sitzplatz-Reservierungen getätigt und keine Online-Tickets zum Selbstausdruck gebucht werden. Die Online-Buchung von Fahrkarten für Hunde ist hingegen per Postversand möglich, wenn Sie angeben, dass ein Kind von 6-14 Jahren ohne Begleitung verreist.
  • Für City Night Line und DB Autozug gelten jeweils besondere Bedingungen.
  • Bei internationalen Reisen ist für Hunde grundsätzlich der Kinderfahrpreis 2. Klasse zu zahlen.

Quellen

Alle Angaben wurden anhand der Angaben von Botschaften/Konsulaten sowie der neuen EU-Gesetzgebung überarbeitet und sorgfältig zusammengestellt. Für ihre Richtigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden – trotz EU-Bestimmungen kann es zu unterschiedlichen Auslegungen der Länder kommen. Es empfiehlt sich, rechtzeitig vor Antreten der Reise beim zuständigen Konsulat/der zuständigen Botschaft nachzufragen und sich Auskünfte schriftlich bestätigen zu lassen. Wir können nicht alle Länder aufführen, bitte erfragen Sie Vorschriften der hier nicht aufgeführten Länder bei den jeweils zuständigen Konsulaten.

www.auswaertiges-amt.de – gibt Auskunft zu Botschafts- / Konsulatsadressen
www.bmel.de – Reisen mit Haustieren innerhalb der EU sowie aus Drittländern in die EU, Adressen zuständiger Veterinärbehörden.

© Die Copyrights des Online-Auftritts unterliegen Intervet Deutschland GmbH. Eine Veröffentlichung – auch auszugsweise – ist untersagt. Bei kompletter Übernahme/ Download und Publikation darf dies nur in der vorliegenden Form geschehen und immer unter Nennung der Quelle.

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