Fundtiere

Erster Schritt: inspiziere das Tier äußerlichen. Trägt es ein Halsband?

Hund oder Katze gefunden – Was kann ich tun?

Viele Menschen denken bei „Fundtieren“ instinktiv an zugelaufenen Katzen. Doch teilweise kommt es vor, dass auch herrenlose Hunde oder sogar Wildtiere gefunden werden. Um in dieser Situation – und natürlich auch bei umherstreunenden Katzen – nicht ratlos zu sein, versuchen wir dir hier ein paar nützliche Tipps zu geben.

Rechtliche Aspekte

Rechtlich gesehen macht es keinen Unterschied, ob das aufgefundene Heim- oder Haustier ein Hund, eine Katze, ein Heimtier oder gar ein landwirtschaftliches Nutztier ist. In    Deutschland fallen alle unter das so genannte „Fundrecht“ (nachzulesen in den §§ 965 – 984 BGB). Das heißt, du musst das Tier rein rechtlich sofort dem Eigentümer überbringen, beziehungsweise, wenn du ihn nicht ausfindig machen kannst, der ansässigen örtlichen Fundbehörde melden. Den süßen Vierbeiner einfach zu behalten ist ausdrücklich verboten und stellt einen Straftatbestand dar, dies gilt natürlich auch in Österreich und in der Schweiz.

Tier gefunden – was tun?

Vielleicht ist dir schon einmal ein herumstreunendes Tier begegnet und du warst dir in diesem Moment nicht sicher, was zu tun ist. Der erste Schritt besteht in solch einem Fall immer aus der genauen äußerlichen Inspektion des Tieres. Trägt es ein Halsband? Dann besteht die Möglichkeit, dass dort die Kontaktdaten des Tierhalters vermerkt sind. Ebenfalls hilfreich bei der Suche sind Tätowierungen am Ohr oder auf dem Innenschenkel, die vor einiger Zeit gang und gäbe waren und deshalb bei Katzen noch vereinzelt zu finden sind. Die enthaltene Nummer kann  online bei dem Haustierregister „Tasso.net“ eingegeben werden, um weitere Informationen über den Besitzer zu erfahren.

Die meisten Samtpfoten mit Zuhause sind aber inzwischen gechippt (hier erfährst du mehr zu diesem Thema) Bei einem Chip kann mit Hilfe eines speziellen Lesegeräts der enthaltene Transponder durch einen Tierarzt ausgewertet werden. Dadurch gelangt er  an die Kontaktdaten des Tierhalters. Solltest du bei deiner Suche nicht erfolgreich gewesen sein, beinhaltet der nächste Schritt die Nachforschung in der näheren Umgebung. Vielleicht vermisst jemand das Tier und hat deshalb bereits Steckbriefe verteilt oder aufgehängt? Meist sind auf diesen Zetteln Kontaktdaten zu finden, unter denen du das verzweifelte Herrchen oder Frauchen telefonisch oder via E-Mail kontaktieren kannst.

Auch ortsansässige Geschäfte oder Tierärzte sind eine gute Anlaufstelle. Hier bekommst du häufig Informationen über entlaufene und vermisste Haustiere. In den meisten Gemeinden und Städten dienen die örtlichen Tierheime als Sammelbecken für sämtliche verloren gegangene und gefundene Tiere, weshalb deine Chancen relativ hochstehen, mit Hilfe des Personals den Halter des Tieres ausfindig zu machen.

Verletztes Tier gefunden

Wenn du ein Tier findest, das augenscheinlich verletzt ist, solltest du auf jeden Fall darauf achten, dich nicht selbst zu gefährden. Die eigene Sicherheit geht immer vor! Besondere Vorsicht ist bei Wildtieren geboten. Tiere, die nicht an Menschen gewohnt sind, zeigen sich  oft äußerst schreckhaft und im verletzten Zustand sehr wehrhaft. Warte in solch einer Situation besser auf Hilfe. Selbst Haustiere, die auf den ersten Blick gut erzogen sind, können in dieser misslichen Lage beißen und kratzen.

Liegt das Tier auf der Straße?  Um andere Verkehrsteilnehmer frühzeitig zu warnen, darfst du in diesem Fall wie bei einem Unfall das Warndreieck aufstellen. Bei großen Wildtieren musst du unbedingt die Polizei hinzuziehen und in Kenntnis setzen. Es klingt zwar abstrus, aber wenn du ein verletztes Wildtier mitnimmst kann dies als Straftatbestand gewertet werden. Das gilt auch für  die Fahrt zum nächsten Tierarzt. Die Anklage lautet: Wilderei. Verletzte Haustiere oder auch kleinere Wildtiere, von denen für dich keine erkennbare Gefahr ausgeht, darfst und solltest du  hingegen schnellstmöglich zum nächsten Tierarzt bringen.

Entstehende Kosten

Obwohl einige Tierärzte verletzte Tiere unentgeltlich behandeln, sind sie nicht dazu verpflichtet. Die Gesetzgeber in Deutschland und Österreich unterscheiden in diesem Zusammenhang zwischen herrenlosen Tieren und Fundtieren. Das heißt, die Behandlung von herrenlosen Tieren (Wildtiere, streunende oder verwilderte Haustiere) muss – falls keine ortsansässige Wildtierauffangstation existiert – der Finder bezahlen. Die Bezahlung für die Behandlung von Fundtieren (Heim- und Haustiere) muss natürlich der Besitzer leisten. Falls dieser jedoch nicht auffindbar ist, wird sie von der Gemeinde übernommen.

In der Schweiz wird eine Unterscheidung zwischen gezähmten oder gefangenen Tieren vollzogen. Laut Art. 722 Abs. 2 ZGB hat der Finder sowohl gezähmter als auch gefangener Tiere Anspruch auf Erstattung aller Ausgaben, die er im Zusammenhang des Fundes aufgewendet hat. Das schließt neben den eventuell anfallenden Tierarztkosten ebenfalls Kosten der Verpflegung ein. Das heißt, du darfst –  zur Freude des gefundenen Tieres – auch ohne schlechtes Gewissen einen besonders feinen Leckerbissen kaufen. Lediglich die Erstattung für luxuriöse Aufwendung ist ausgeschlossen. Die Grenze ist in diesem Bereich fließend.

Wenn du selbst ein Lieblingstier besitzt und Angst hast, es könnte dir eines Tages ausbüchsen, geben wir dir hier nützliche Tipps und Tricks an die Hand.

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